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Geschäftsbedingungen für Kurse
Für alle Kurse sind rechtzeitige, verbindliche Anmeldungen beim jeweils angegebenen Veranstalter erforderlich. Es gelten dessen Geschäfts bedingungen. Für fehlerhafte Angaben in dieser Information wird vom Bürgerhaus Pfersee keine Gewähr übernommen.
Die Anmeldung für Kurse des Bürgerhauses Pfersee kann persönlich, telefonisch oder per Mail erfolgen. Mit der Anmeldung ist die Teilnahmegebühr fällig. Diese ist auch zu bezahlen, wenn der Kurs ganz oder teilweise nicht besucht wird. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis zwei Wochen vor Beginn möglich. Die Gebühr wird rückerstattet, wenn ein Kurs abgesagt wird oder bei fristgerechter Abmeldung.
Die Anmeldung für Kurse des Bürgerhauses Pfersee kann persönlich, telefonisch oder per Mail erfolgen. Mit der Anmeldung ist die Teilnahmegebühr fällig. Diese ist auch zu bezahlen, wenn der Kurs ganz oder teilweise nicht besucht wird. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis zwei Wochen vor Beginn möglich. Die Gebühr wird rückerstattet, wenn ein Kurs abgesagt wird oder bei fristgerechter Abmeldung.
Geschäftsbedingungen für die Raumvermietung
Die Gebühren gelten für kulturell oder sozial tätige, gemeinnützige Gruppierungen und für Anbieter von Bildungsmaßnahmen.
Die Gebühren werden in der Regel pro angefangene 4 Stunden berechnet. Die Vorbereitungs- und Aufräumzeiten gelten als Mietdauer. In begründeten Fällen kann von den genannten Tarifen abgewichen werden. Als „regelmäßiger Mieter“ gilt, wer mindestens 10 Termine pro Jahr bucht.
Bei einer Terminabsage werden keine Gebühren fällig, wenn ein Ersatztermin gebucht wird oder die Absage fristgerecht erfolgt. Es gelten folgende Fristen:
- Einzelveranstaltungen, Tages- oder Wochenend-Workshops: mindestens 4 Wochen vorher. In den anderen Fällen wird eine Ausfallgebühr von 50 % der vereinbarten Miete fällig.
- Kurse und Gruppen mit einer festen Terminzahl: mindestens eine Woche vor dem ersten Termin, ansonsten ist eine Ausfallgebühr von 50% der vereinbarten Miete für 4 Termine fällig. Dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Abbruch der Maßnahme.
- bei regelmäßigen, wöchentlich oder 14tägigen Gruppentreffen mit unbegrenzter Terminzahl: 6 Wochen zum Ende eines Quartals, ansonsten Fällen wird eine Ausfallgebühr von 50% der vereinbarten Miete fällig.
Die volle Gebühr wird fällig, wenn ein Raum nicht genutzt und nicht abgesagt wird.
Wenn Räume nicht vertragsgerecht hinterlassen wurden (bes. Putzarbeiten, Aufräumen, Müllnachsortierung, usf.), werden Sondergebühren entsprechend der Aufwandshöhe, mindestens aber von 30 € fällig.
Die Gebühren werden in der Regel pro angefangene 4 Stunden berechnet. Die Vorbereitungs- und Aufräumzeiten gelten als Mietdauer. In begründeten Fällen kann von den genannten Tarifen abgewichen werden. Als „regelmäßiger Mieter“ gilt, wer mindestens 10 Termine pro Jahr bucht.
Bei einer Terminabsage werden keine Gebühren fällig, wenn ein Ersatztermin gebucht wird oder die Absage fristgerecht erfolgt. Es gelten folgende Fristen:
- Einzelveranstaltungen, Tages- oder Wochenend-Workshops: mindestens 4 Wochen vorher. In den anderen Fällen wird eine Ausfallgebühr von 50 % der vereinbarten Miete fällig.
- Kurse und Gruppen mit einer festen Terminzahl: mindestens eine Woche vor dem ersten Termin, ansonsten ist eine Ausfallgebühr von 50% der vereinbarten Miete für 4 Termine fällig. Dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Abbruch der Maßnahme.
- bei regelmäßigen, wöchentlich oder 14tägigen Gruppentreffen mit unbegrenzter Terminzahl: 6 Wochen zum Ende eines Quartals, ansonsten Fällen wird eine Ausfallgebühr von 50% der vereinbarten Miete fällig.
Die volle Gebühr wird fällig, wenn ein Raum nicht genutzt und nicht abgesagt wird.
Wenn Räume nicht vertragsgerecht hinterlassen wurden (bes. Putzarbeiten, Aufräumen, Müllnachsortierung, usf.), werden Sondergebühren entsprechend der Aufwandshöhe, mindestens aber von 30 € fällig.